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   OLG Köln, 28.03.2000 - 15 U 138/97   

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OLG Köln, 28.03.2000 - 15 U 138/97 (https://dejure.org/2000,8486)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2000 - 15 U 138/97 (https://dejure.org/2000,8486)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2000 - 15 U 138/97 (https://dejure.org/2000,8486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 17.09.1990 - 5 W 309/90

    Zusammengefaßte Klage; Gesamtschuldnerische Haftung; Anteilige Haftung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 15 U 138/97
    Die in § 100 Abs. 4 ZPO bestimmten Voraussetzungen für eine gesamtschuldnerische Verurteilung in die Kosten liegen nicht vor; eine analoge Anwendung dieser Bestimmung für die Niederlage mehrerer Kläger kommt nicht in Betracht (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 57. Auflage, § 100 Rdn. 47; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Auflage Rdn. 11; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Auflage § 100 Rdn. 9; OLG Koblenz MDR 1991, 257; OLG Schleswig SchlHA 1979, 54).
  • BVerwG, 27.03.1958 - I C 141.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 15 U 138/97
    Nach dieser Bestimmung ist das Gericht an die Entscheidungen, die in den von ihm erlassenen End- und Zwischenurteilen enthalten ist, mit der Maßgabe gebunden, dass es diese Entscheidungen weder aufheben noch abändern -sog. Widerrufsverbot- noch im weiteren Verfahren von ihnen abweichen darf- sog. Widerspruchsverbot (vgl. dazu Götz, Die innerprozessuale Bindungswirkung von Urteilen im Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsprozess, JZ 1959, 681, 682).
  • RG, 23.10.1928 - VII 198/28

    Parteizuständigkeit; Rechtskraftwirkung; Teilurteil

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 15 U 138/97
    Es ist bereits streitig, ob ein Teilurteil überhaupt geeignet ist, das erkennende Gericht in Bezug auf spätere Teilurteile bzw. das Schlußurteil gemäß § 318 ZPO zu binden; die herrschende Meinung bejaht dies mit Rücksicht auf den Charakter des Teilurteils als Endurteil (vgl. statt vieler Münchener Kommentar/Musielak, ZPO, § 318 Rdn. 5; Götz aaO, S. 681 m.w.N.; a.A. Wieczorek, ZPO- Kommentar, 2. Auflage § 318 Anm. A II a unter Berufung auf RGZ 122, 156).
  • OLG Jena, 28.03.2001 - 3 W 3/01

    Isolierte nachträgliche Teilkostenentscheidung bei endgültigem Ausscheiden eines

    Der in einem Teilurteil ausgesprochene Vorbehalt, über die Kosten werde im Schlussurteil entschieden, beinhaltet in der Sache jedoch gerade keine Kostenentscheidung, sondern dokumentiert lediglich das - vorläufige - Unterlassen einer Kostenentscheidung (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2000, S. 475 f.; Zöller-Herget, a. a. O., § 99 Rn. 9).

    Denn es wäre dem Landgericht nicht verwehrt gewesen, über den Kostenantrag des Beklagten zu 7) mündlich zu verhandeln, um ihm sodann durch ein weiteres Teilurteil zu entsprechen (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2000, S. 475 f).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.06.2000 - 3 U 62/00   

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OLG Hamburg, 29.06.2000 - 3 U 62/00 (https://dejure.org/2000,20097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2000 - 3 U 62/00 (https://dejure.org/2000,20097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 3 U 62/00 (https://dejure.org/2000,20097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2 § 936
    Vollziehung einer Urteilsverfügung durch Zustellung an den Antragsgegner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 3 U 62/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats muß eine Urteilsverfügung gemäß §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO grundsätzlich durch Zustellung im Parteibetriebe vollzogen werden (WRP 1997, 53, 54).
  • OLG Hamburg, 28.10.1993 - 3 U 161/93

    Vollziehung einer durch Urteil erlassenen Verbotsverfügung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 3 U 62/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Heilung auf diese Weise zwar grundsätzlich möglich ist ( vgl. Senat in WRP 1994, 408 und 1997, 52).
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 W 120/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 3 U 62/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Heilung auf diese Weise zwar grundsätzlich möglich ist ( vgl. Senat in WRP 1994, 408 und 1997, 52).
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